Gasvergleich und Empfehlungen der Stiftung Warentest
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Gas ab 0,08 Euro/kWh
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Bis zu 1.250 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Großniedesheim, 67259
Jahresverbrauch: 18.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA meinGas komplett flex B, Kosten im ersten Jahr: 1.330,93 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Frankenthal GmbH Grundversorgung, Kosten: 2.749,76 Euro
Einsparung: 1.418,83 Euro
(Stand: 25.04.2024) -
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger
Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2023 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2022 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.
So haben wir gerechnet
Wohnort: Großniedesheim, 67259
Jahresverbrauch: 18.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA meinGas komplett flex B, Kosten im ersten Jahr: 1.330,93 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Frankenthal GmbH Grundversorgung, Kosten: 2.749,76 Euro
Einsparung: 1.418,83 Euro
(Stand: 25.04.2024)
- Stiftung Warentest: Sparen mit günstigen Gastarifen
- So einfach ist der Gasvergleich
- Warum kommt es besonders auf die Gaskosten an?
- Worauf ist beim Gasanbieterwechsel zu achten?
- Kann es wegen des Wechsels zum Ausfall der Heizung kommen?
Stiftung Warentest: Sparen mit günstigen Gastarifen
Mit dem passenden Gastarif können Sie Ihre Gaskosten jedes Jahr deutlich senken. Die Stiftung Warentest hat in ihrem Heft Finanztest 2/2021 eine Reihe von Empfehlungen für die Suche nach dem besten Gastarif und den Gasanbieterwechsel ausgesprochen. Dazu gehören:
- Frühzeitig kümmern. Der Anbieterwechsel sollte sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist beim bisherigen Gasanbieter eingeleitet werden.
- Standardsuche benutzen. Wichtige Tarifbedingungen sind voreingestellt, z.B. Vertragslaufzeit, kurze Kündigungsfrist und Preisgarantie.
- Filter ändern. Bei Preisvergleichen wie Verivox die verfügbaren Tarife prüfen und vergleichen.
- Tarif auswählen. Die besten Kundenbewertungen und ein hoher Sofortbonus sollten ausschlaggebend sein.
- Vertrag abschließen.
So einfach ist der Gasvergleich
Seit 2007 können alle, die mit Gas heizen oder kochen, selbst über ihren Gasanbieter entscheiden. Das Vergleichsportal Verivox aus Heidelberg hat die Öffnung des Gasmarktes von Anfang an mit begleitet und bietet einen kostenlosen Vergleich der Gasangebote. In unserem Gasvergleich stellen wir die Angebote so übersichtlich wie möglich dar und sortieren sie und rein mathematisch nach den jährlichen Gesamtkosten.
Warum kommt es besonders auf die Gaskosten an?
Die jährlichen Heizkosten stellen einen bedeutenden Rechnungsposten dar. Da der Wechsel des Gasanbieters mit keinerlei technischen Umstellungen einhergeht und sich auch an der Qualität des Gases nichts ändert, ist der Preis das wichtigste. Durch die Auswahl des richtigen Anbieters kann die Gasrechnung oft um mehrere hundert Euro pro Jahr sinken. Doch neben dem Preis kommt es auch auf die Bedingungen des jeweiligen Gastarifs an.
Worauf ist beim Gasanbieterwechsel zu achten?
Wenn Sie einen passenden Gastarif ausgewählt haben, braucht es für den Wechsel selbst nur noch wenige Schritte. Eigentlich müssen Sie sich nur beim neuen Gasversorger anmelden. Er übernimmt für Sie die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Nur wenn Sie eine sehr kurze Kündigungsfrist wahrnehmen müssen, sollten Sie die Kündigung selbst übernehmen. Im Anschluss sagt Ihnen der neue Gasanbieter, ab wann er Sie beliefert. Zu diesem Datum sollten Sie dann den Gaszähler ablesen und den aktuellen Wert mitteilen. Damit ist der Gasanbieterwechsel abgeschlossen. Die kurze Zeit für den Anbieterwechsel lohnt sich in fast allen Fällen.
Kann es wegen des Wechsels zum Ausfall der Heizung kommen?
Nein. Die Leitungen und der Gaszähler bleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers. Technisch wird nichts umgestellt. Wenn es Probleme vor Ort geben sollte, ist dieser örtliche Netzbetreiber nach wie vor Ihr verlässlicher Ansprechpartner.
Mehr rund um Gas
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
In den allermeisten Fällen geht der Anbieterwechsel reibungslos vor sich. Doch manchmal dauert es länger. Die Ursachen für eine Verzögerung beim Anbieterwechsel sind meistens:
- fehlende Daten
- noch andauernde Vertragslaufzeit beim alten Versorger
- Kommunikationsschwierigkeiten zwischen altem und neuem Versorger
Wenn Sie über Verivox wechseln, helfen wir Ihnen gerne, wenn es zu Verzögerungen kommt oder noch Klärungsbedarf besteht. Wir setzen uns für die schnellstmögliche Bearbeitung ein und sorgen dafür, dass Sie so bald wie möglich sparen.
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Wenn der neue Versorger eine Vertragsbestätigung geschickt hat, die Belieferung aber dennoch nicht aufnimmt, sollte das Unternehmen mit Fristsetzung dazu aufgefordert werden, der Lieferverpflichtung nachzukommen. Hält der Versorger diese Verpflichtung nicht ein, kann gekündigt werden. Wurde ein fester Lieferbeginn zugesagt, aber nicht eingehalten, kann möglicherweise Schadensersatz geltend gemacht werden. Ob dies für den Einzelfall zutrifft, muss sorgfältig geprüft werden. Verivox empfiehlt in diesem Fall, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.
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Nein, allerdings können Sie sich als Mieter auf das Wirtschaftlichkeitsgebot berufen.
Das ist Verivox
Seit 1998 haben unsere Experten über 8 Millionen Verbrauchern beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Mehr erfahrenSie können bei Verivox stets auf aktuelle Tarifangebote und einen mehrfach ausgezeichneten Kundenservice vertrauen.
Mehr erfahrenWir finanzieren uns durch Provisionen und sind dennoch unabhängig - dank unserer größtmöglichen Marktabbildung.
Mehr erfahren